Herzschrittmacher-Einsatz

Qualitätsmerkmal: Leitliniengerechte Behandlung

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn die Entscheidung zur Implantation eines Herzschrittmachers und die Wahl des Schrittmachers möglichst häufig mit den offiziellen Leitlinien übereinstimmen.

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Ein Herzschrittmacher sollte möglichst nur dann eingesetzt werden, wenn dies medizinisch ausreichend begründet ist. Als Entscheidungshilfe dienen den Ärzten medizinische Leitlinien, die darüber Auskunft geben, welche Behandlung bei welcher Form von Herzrhythmusstörungen die beste ist. Genauso vielfältig wie das Krankheitsbild ist das Spektrum der Schrittmacher: Man unterscheidet in der Regel zwischen Ein- und Zweikammersystemen, bei denen eine oder zwei Elektroden ins Herz geführt werden. Der Arzt hat die Aufgabe, den Beschwerden des Patienten entsprechend und gemäß den Leitlinien den richtigen Schrittmacher auszuwählen. Diese Leitlinien werden von Experten der medizinischen Fachgesellschaften erstellt.

Die folgenden zwei Schaubilder zeigen, wie häufig die Entscheidung zum Einsatz eines Herzschrittmachers gemäß den Leitlinien getroffen wird:

So häufig wird bei Patienten die Entscheidung zur Implantation gemäß den Leitlinien getroffen

So häufig wird bei Patienten mit langsamem Herzschlag der Schrittmacher gemäß den Leitlinien ausgewählt: